Ein FPV-Flug durch die Produktionshalle lohnt sich, wenn Ihr Ablauf das Verkaufsargument ist und nicht nur die Größe Ihres Geländes. Die klassische Drohne über dem Werk zeigt, wie groß ein Standort ist. Eine kleine FPV-Drohne, die zwischen Maschinen, Förderbändern und Regalen hindurchfliegt, zeigt in einer einzigen Einstellung, wie dort gearbeitet wird. Damit das gelingt, müssen drei Dinge vor dem Drehtag feststehen: die Flugroute zusammen mit der Produktionsleitung, die Frage, wer während des Flugs in der Halle arbeitet, und die Bereiche, die aus Gründen des Betriebsgeheimnisses nicht ins Bild dürfen.

Was zeigt eine FPV-Drohne, was eine normale Drohne nicht zeigt?

Sie zeigt den Weg, nicht den Überblick. Eine Kameradrohne fliegt ruhig, hoch und mit Abstand, sie liefert das Bild vom Werksgelände, vom Dach, von der Lage im Ort. Eine FPV-Drohne wird mit Videobrille gesteuert, ist wendig und klein genug, um durch Durchgänge, unter Kranbahnen und an Anlagen entlang zu fliegen.

Daraus entsteht eine Einstellung, die es mit keiner anderen Technik gibt: ein ununterbrochener Flug vom Wareneingang über die Fertigung bis zum fertigen Teil. Wer diese Aufnahme sieht, versteht auf einen Blick, wie Ihr Materialfluss organisiert ist. Für einen Einkäufer, der einen neuen Lieferanten bewertet, ist das mehr wert als jede Luftaufnahme.

Wann lohnt sich ein FPV-Flug durch die Halle und wann nicht?

Er lohnt sich, wenn Ihre Halle aufgeräumt ist, Ihre Abläufe sichtbar sind und Ihre Kunden genau das beurteilen wollen. Das gilt für Lohnfertiger, Zulieferer und Hersteller, deren Auftraggeber wissen möchten, wie zuverlässig produziert wird. Er lohnt sich auch beim Start eines neuen Standorts, weil dort die Anlagen neu sind und der Standort selbst die Botschaft ist.

Er lohnt sich dagegen nicht, wenn die Halle optisch unruhig ist, viel Ware ungeordnet herumsteht oder die wichtigsten Arbeitsschritte in geschlossenen Maschinen stattfinden. Dann fliegt die Drohne an Gehäusen entlang, und der Film zeigt nichts, was der Zuschauer einordnen kann. In diesem Fall raten wir zu einer klassischen Kamera mit Detailaufnahmen und setzen die Drohne nur draußen ein. Ein FPV-Flug ist ein Werkzeug für bestimmte Hallen, kein Pflichtbestandteil jedes Industriefilms.

Welche Regeln gelten für Drohnenaufnahmen in Deutschland und der EU?

Für Flüge im Freien gilt ein einheitlicher europäischer Rahmen. Seit Beginn des Jahres 2021 gelten EU-weite Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen), wie das Bundesverkehrsministerium zusammenfasst (Bundesministerium für Verkehr, EU-Regelungen für Drohnen). Für Sie als Auftraggeber heißt das: Ein Standort in Tschechien wird nach denselben Grundregeln beflogen wie einer in Bayern.

Zwei Punkte daraus betreffen jeden Industriedreh. Erstens wird der Kompetenznachweis für Fernpiloten bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend. Zweitens müssen sich Betreiber auch dann registrieren, wenn die Drohne leichter als 250 Gramm ist, sofern sie eine Kamera trägt, und das tut jede Drohne für einen Film. Leicht heißt also nicht regelfrei.

Einheitlich ist der Rahmen allerdings nicht in jedem Detail. Die Mitgliedstaaten können den Betrieb in bestimmten geografischen Gebieten untersagen oder an Auflagen knüpfen, etwa aus Gründen der Sicherheit oder des Schutzes der Privatsphäre. Ob für Ihren Standort solche Gebiete gelten, klären wir deshalb vor jeder Zusage für den konkreten Ort, bevor draußen eine Drohne startet.

Warum braucht ein FPV-Flug immer eine zweite Person?

Weil eine Videobrille den Blick auf genau das Bild verengt, das gerade gefilmt wird. Was links und rechts neben der Drohne passiert, sieht der Pilot nicht. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit verlangt für das Fliegen mit Videobrille deshalb eine zweite Person, den Beobachter, und beschreibt dessen Rolle so: „The UA observer must be located alongside you so they can immediately communicate with you in case they see an obstacle, and give you instructions, such as to immediately land the drone.“ (EASA, FAQ Drones)

Dieses Prinzip gehört auch in die Halle, selbst wenn dort kein anderes Luftfahrzeug unterwegs ist. In einer Produktionshalle kommen die Hindernisse nicht aus der Luft, sondern vom Boden: ein Stapler, der um die Ecke biegt, ein Mitarbeiter, der eine Tür öffnet, ein Rolltor, das sich schließt. Der Beobachter steht neben dem Piloten, sieht die Drohne direkt und gibt das Kommando zur Landung, bevor jemand anderes überhaupt reagieren könnte.

Wer darf während des Flugs in der Halle arbeiten?

Jeder, der vorher weiß, dass die Drohne kommt, und keiner, der sich unter der Flugroute aufhält, ohne eingewiesen zu sein. Im Freien ist die Regel klar: In der offenen Kategorie ist das Überfliegen unbeteiligter Personen nicht erlaubt (EASA, FAQ Drones). Diesen Maßstab legen wir auch in der Halle an, weil eine Drohne über einem Gang voller Menschen für diese Menschen nicht ungefährlicher ist als im Freien.

Für den Drehtag bedeutet das eine Entscheidung, die nur Sie als Betrieb treffen können: Soll die Halle im laufenden Betrieb gezeigt werden oder in einer Pause? Ein Film mit laufenden Anlagen und arbeitenden Menschen wirkt lebendiger. Er verlangt aber, dass die Route um die Arbeitsplätze herum geplant wird und alle Beteiligten vorher Bescheid wissen. Häufig ist die beste Lösung ein Mittelweg: Die Anlagen laufen, die Mitarbeiter an der Route sind eingewiesen, und der Rest der Halle arbeitet normal weiter.

Wer im Bild zu sehen ist, sollte außerdem wissen, wofür der Film eingesetzt wird. Gerade wenn das Material später auf Messen, auf der Website und in Anzeigen läuft, gehört diese Absprache vor den Dreh und nicht danach.

Was muss vor dem Drehtag geklärt sein?

Mehr als bei einem klassischen Dreh, weil ein FPV-Flug nur funktioniert, wenn der Weg der Drohne exakt feststeht. Diese Punkte klären wir mit Ihnen schriftlich, bevor ein Termin bestätigt wird:

  • Flugroute mit der Produktionsleitung: Wo beginnt der Flug, durch welche Durchgänge führt er, wo endet er? Die Route wird vorher abgegangen, Engstellen werden gemessen.
  • Laufender Betrieb oder Pause: Welche Anlagen sollen sichtbar arbeiten, und wann ist das möglich, ohne die Produktion zu stören?
  • Gesperrte Bereiche: Was darf aus Gründen des Betriebsgeheimnisses oder des Kundenschutzes nicht ins Bild? Ein Prototyp im Hintergrund lässt sich im Schnitt oft nicht mehr retten.
  • Licht: Hallenbeleuchtung kann auf Kamerasensoren sichtbar flackern. Ob das der Fall ist, zeigt ein kurzer Testflug, und dann wird die Kameraeinstellung angepasst.
  • Ansprechpartner vor Ort: Eine Person aus Ihrem Betrieb, die Tore öffnen, Stapler anhalten und Mitarbeiter ansprechen darf.

Diese Vorarbeit ist der größere Teil des Aufwands, nicht der Flug selbst. Ein einziger durchgehender Flug durch eine Halle dauert oft weniger als eine Minute. Bis er sauber im Kasten ist, sind meist viele Anläufe nötig, und jeder einzelne setzt voraus, dass die Halle in genau demselben Zustand ist wie beim vorigen.

Wie lief der FPV-Dreh beim neuen Standort von Cetto Bohemia?

Für den Kunststoffteile-Hersteller Cetto Bohemia, Teil der Cetto Group, haben wir die Markteinführung eines neuen Produktionsstandorts in Tschechien begleitet. Ziel war, den Standort für Fachbesucher und Geschäftspartner so zu zeigen, wie er ist. Realisiert wurden eine Videoproduktion mit Luftaufnahmen und Einblicken in die Fertigung sowie spezialisierte FPV-Drohnen-Aufnahmen durch enge Produktionshallen. Dazu kamen Fotoserien für die Unternehmenswebsite.

Die beiden Techniken ergänzen sich: Die Luftaufnahmen zeigen den Standort von außen, die FPV-Flüge zeigen, was innen passiert. Norbert Braun, Geschäftsführer von Cetto Bohemia, beschreibt das Ergebnis so: „Das Video zeigt unseren neuen Standort genauso, wie wir ihn sehen: modern, klar und professionell.“ Die Medien werden plattformübergreifend auf Messen, der Website und in der Kundenkommunikation eingesetzt.

Dass der FPV-Flug in engen Innenräumen eine eigene Disziplin ist, zeigt auch der Flug für das Deutsche Museum mit dem Architekturbüro neo.studio. Dort war eine spezielle FPV-Drohne unter 250 Gramm nötig, und gedreht werden konnte nur außerhalb der Öffnungszeiten mit straffer Zeitkoordination. Eine Produktionshalle stellt dieselben Anforderungen, nur mit laufenden Maschinen statt Vitrinen.

Wie wird aus den Aufnahmen ein Film, der verkauft?

Indem der FPV-Flug nicht der ganze Film ist, sondern sein stärkster Moment. Eine Minute Flug ohne Einordnung beeindruckt, erklärt aber nichts. Wir setzen den Flug deshalb dorthin, wo er etwas belegt: nach der Aussage, dass Ihr Betrieb schnell und sauber liefert, als Beweis dafür.

Für die Messe schneiden wir den Flug als eigenständige Schleife, die ohne Ton funktioniert. Für die Website wird er in einen Film mit Sprecher und Interview eingebettet. Wie aus einem Drehtag mehrere Fassungen für Messe, Website und soziale Medien entstehen, haben wir im Beitrag zum Imagefilm mit drei Fassungen beschrieben. Wie wir Industriefilme insgesamt planen und produzieren, finden Sie im Bereich Videoproduktion.

Wenn Sie einen neuen Standort, eine neue Anlage oder einfach Ihre Fertigung zeigen möchten, sehen wir uns Ihre Halle gern vorab an und sagen Ihnen, ob ein FPV-Flug dort trägt. Den Weg zu uns finden Sie auf der Kontaktseite.

Häufige Fragen

Darf man mit einer Drohne in einer Produktionshalle filmen?

Ja, wenn der Betrieb zustimmt und der Flug sorgfältig geplant ist. Entscheidend sind eine abgestimmte Flugroute, eingewiesene Mitarbeiter entlang dieser Route und ein Beobachter neben dem Piloten, der die Drohne direkt im Blick hat und jederzeit eine Landung veranlassen kann.

Was ist der Unterschied zwischen FPV-Drohne und normaler Kameradrohne?

Eine normale Kameradrohne fliegt ruhig und mit Abstand und liefert Überblicksbilder, etwa vom Werksgelände. Eine FPV-Drohne wird mit Videobrille gesteuert, ist klein und wendig und kann durch Durchgänge und an Anlagen entlang fliegen. Sie zeigt Abläufe in einer durchgehenden Einstellung.

Braucht man für eine Drohne unter 250 Gramm eine Registrierung?

Ja, sobald die Drohne eine Kamera trägt und kein Spielzeug ist. Nach den EU-Regeln müssen sich Betreiber solcher Drohnen registrieren, auch wenn sie leichter als 250 Gramm sind. Der Kompetenznachweis für Fernpiloten wird dagegen erst ab 250 Gramm Startmasse verpflichtend.

Muss die Produktion für einen FPV-Dreh stillstehen?

Nicht unbedingt. Oft ist ein Mittelweg am besten: Die Anlagen laufen, die Mitarbeiter an der Flugroute sind vorher eingewiesen, und der Rest der Halle arbeitet normal weiter. Ob das in Ihrer Halle möglich ist, zeigt eine gemeinsame Begehung vor dem Drehtag.

Wo werden FPV-Aufnahmen aus der Industrie eingesetzt?

Am häufigsten auf Messen, auf der eigenen Website, in Vertriebspräsentationen und in sozialen Medien. Für die Messe eignet sich der Flug als stumme Schleife, auf der Website als Teil eines Films mit Sprecher, der den Ablauf erklärt.