Ein Gebäude, das per KI in echte Drohnenaufnahmen Ihres Grundstücks gesetzt wird, müssen Sie im Film sichtbar kennzeichnen. Die EU zählt Bilder und Videos, die real existierenden Orten oder Gegenständen ähneln und echt wirken könnten, zu den Deepfakes, und für diese gilt seit dem 2. August 2026 eine Offenlegungspflicht. Die Kommission nennt als Beispiel ausgerechnet eine leere Wohnung, die per KI möbliert wurde. Eine geplante Wohnanlage auf einer realen Wiese ist nach unserer Einschätzung derselbe Fall. Der Hinweis gehört direkt ins Bild, und zwar ab der ersten Sekunde der Sequenz, damit er auch beim Teilen und Herunterladen erhalten bleibt.

Warum gilt eine Gebäudevisualisierung im Film als Deepfake?

Weil sie genau die Definition erfüllt. Die EU-Kommission beschreibt Deepfakes als KI-erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die existierenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und einem Menschen fälschlich als echt erscheinen würden (EU-Kommission, Verhaltenskodex zur Kennzeichnung). Ein unbebautes Grundstück in Schwandorf ist ein existierender Ort. Ein Wohnhaus, das in der Drohnenfahrt darauf steht, wirkt echt.

Das Wort Deepfake klingt nach gefälschten Politikerreden, nicht nach Neubauprojekten. Die Beispiele der Kommission reichen aber deutlich weiter. Auf ihrer Seite zu den EU-Symbolen für die Kennzeichnung führt sie unter teilweise KI-veränderten Inhalten das Beispiel echter Fotos einer leeren Wohnung, die mit KI eingerichtet wurde (EU-Kommission, EU-Symbole). Wer reale Aufnahmen mit einem KI-Gebäude ergänzt, tut im Prinzip dasselbe, nur in größerem Maßstab.

Unsere Linie ist deshalb einfach: Sobald ein KI-Bild an reale Aufnahmen anschließt, wird es gekennzeichnet. Wie wir mit KI-Material insgesamt umgehen, beschreibt unser Beitrag zur KI-Automatisierung im Marketing. Über Grenzfälle diskutieren wir nicht, weil die Kennzeichnung den Film nichts kostet und das Gegenteil den Ruf des Bauträgers kosten kann.

Greift die Ausnahme für kreative Werke bei einem Imagefilm?

Sie hilft weniger, als der Name vermuten lässt. Die Ausnahme gilt für Deepfakes in offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen oder fiktionalen Werken, und sie hebt die Pflicht nicht auf: Sie beschränkt sie auf eine angemessene Offenlegung, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt (EU-Kommission, EU-Symbole). Ein Hinweis bleibt also auch dann nötig.

Dazu kommt das Wort offensichtlich. Ein Imagefilm für einen Bauträger ist kein Spielfilm. Er zeigt ein echtes Unternehmen, echte Baustellen und ein geplantes Projekt an einer echten Adresse, und er soll Käufer und Mieter überzeugen, dass dort tatsächlich gebaut wird. Dass die Visualisierung echt wirkt, ist gerade ihr Zweck. Darauf eine Ausnahme für fiktionale Werke zu stützen, halten wir für keine tragfähige Grundlage. Wir planen jeden Imagefilm so, als gelte die volle Kennzeichnungspflicht.

Wie sieht eine Kennzeichnung aus, die den Vorgaben entspricht?

Sichtbar, im Bild und rechtzeitig. Die Kommission fasst die Regeln zur Darstellung des Hinweises so zusammen: Der Hinweis soll spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar wahrnehmbar sein, direkt in den Inhalt eingebettet werden und auch dann sichtbar bleiben, wenn der Inhalt geteilt oder heruntergeladen wird (EU-Kommission, EU-Symbole). Ein Satz im Abspann erfüllt das nicht.

Für die Umsetzung im Film heißt das:

  • Die Einblendung steht während der gesamten KI-Sequenz im Bild, nicht nur am Anfang des Films.
  • Sie bleibt lange genug stehen, um gelesen zu werden, und verwendet klare Sprache statt Fachbegriffen.
  • Sie sitzt dort, wo keine Bedienelemente der Plattform darüberliegen, also nicht am unteren Rand eines Reels.
  • Sie ist Teil der Videodatei selbst, nicht der Plattform, damit sie jede Weitergabe übersteht.
  • Auf der Website und in der Videobeschreibung steht zusätzlich ein Satz, welche Teile des Films KI-Visualisierungen sind.

Die EU stellt dafür kostenlose Symbole bereit, und in den Nutzertests der Kommission schnitten sie in allen Messgrößen besser ab, wenn neben dem Symbol ein kurzer Text stand (EU-Kommission, EU-Symbole). Die Symbole sind freiwillig, die Pflicht nicht. Die Kommission schreibt dazu wörtlich: „The use of these EU icons is optional, but the labelling requirements under Article 50 AI Act are not.”

Beim Imagefilm für die WEIGL Unternehmensgruppe steht unter dem Film auf unserer Projektseite der Satz: „Der Film enthält gekennzeichnete KI-generierte Visualisierungen der geplanten Quartiere. Alle übrigen Aufnahmen sind real.” Der zweite Satz ist der wichtigere. Er sagt dem Zuschauer, dass er dem Rest des Films trauen kann.

Was muss am Drehtag feststehen, damit die Visualisierung gelingt?

Jede KI-Sequenz braucht eine reale Aufnahme als Grundlage, und die muss am Drehtag entstehen. Fehlt sie, lässt sich die Visualisierung nachträglich nicht sauber anschließen, und ein zweiter Drehtag kostet mehr als die ganze KI-Arbeit. Wir legen deshalb schon in der Drehplanung fest, welche Einstellung welcher Visualisierung zugrunde liegt.

Bei WEIGL war das die Ausgangslage: Für die geplanten Quartiere gab es noch keine Bilder. Wir haben die künftigen Gebäude aus den Drohnenaufnahmen heraus entstehen lassen, sodass die Vision direkt an die reale Fläche anschließt. Der Film erzählt vom ersten Plan im Büro über das unbebaute Grundstück und den Rohbau bis zum fertigen Quartier, gedreht an einem Tag in Schwandorf mit rund 50 Einstellungen in 4K.

Drei Dinge entscheiden nach unserer Erfahrung über das Ergebnis:

  • Ruhige Ausgangsaufnahmen. Für die Einstellungen, auf denen später ein Gebäude entsteht, gilt: Stativ, kein Schwenk, mindestens zehn Sekunden Standzeit, mehrere Takes. Bei Drohnenaufnahmen ein Aufstieg mit einem sauberen, ruhigen Endbild.
  • Die echten Pläne als Dateien. Architektur-Renderings und 3D-Modelle des Bauträgers gehören vor dem Dreh auf den Tisch, als Dateien, nicht als Screenshots. Ohne sie erfindet die KI ein Gebäude, das nicht nach dem geplanten Projekt aussieht. Das wäre dann tatsächlich eine Täuschung, mit oder ohne Kennzeichnung.
  • KI nur dort, wo es kein echtes Bild gibt. Ein fertiges, bewohntes Objekt filmen wir real, statt es zu erzeugen. Bei WEIGL haben wir am Drehtag ein bewohntes Objekt des Unternehmens gefilmt, die KI blieb auf die geplanten Gebäude beschränkt, für die es noch keine Bilder gab. Je kleiner der KI-Anteil, desto glaubwürdiger der ganze Film.

Schadet die Kennzeichnung der Wirkung des Films?

Nein, sie stützt sie. Die Zuschauer erwarten den Hinweis inzwischen: 91 Prozent der Deutschen wollen, dass Serien und Filme, die mit KI erstellt wurden, als solche klar erkennbar gekennzeichnet werden (Bitkom, Consumer Technology 2026). Die repräsentative Befragung unter Personen ab 16 Jahren fand zwischen KW 20 und KW 24 2026 statt.

Für einen Bauträger kommt ein zweiter Grund hinzu, der mit Recht wenig zu tun hat. Wer heute eine Visualisierung sieht und in zwei Jahren vor dem fertigen Haus steht, vergleicht. Weicht das Gebäude ab, weil sich die Planung geändert hat, ist eine gekennzeichnete Visualisierung ein erkennbarer Ausblick. Eine ungekennzeichnete wirkt im Nachhinein wie ein gebrochenes Versprechen. Wir empfehlen deshalb, in der Einblendung nicht nur auf die KI hinzuweisen, sondern auch auf den Planungsstand. Das gilt genauso für kurze Anzeigenvideos, mit denen Bauträger Wohnungen über Video-Ads vermarkten.

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Beide Seiten sollten es schriftlich klären, bevor der Film ausgeliefert wird. Die Kommission verteilt die Pflichten entlang der Kette: Anbieter von KI-Systemen müssen maschinenlesbare Markierungen setzen, damit KI-Inhalte erkennbar sind, und wer KI-Systeme einsetzt, muss Menschen informieren, wenn sie Deepfakes ausgesetzt sind (EU-Kommission, Leitlinien zu Art. 50).

Die Markierung im Hintergrund ist Sache des Werkzeugherstellers. Darauf, dass sie Schnitt, Farbkorrektur und Export übersteht, verlassen wir uns nicht. Wir liefern deshalb jeden Film mit KI-Anteil mit fest eingebrannter Kennzeichnung aus und legen im Kundenordner ein Verzeichnis an, welche Sequenz mit welchem Werkzeug und auf welcher realen Aufnahme entstanden ist. So kann der Bauträger jederzeit belegen, was im Film echt ist und was nicht. Wie wir Imagefilme mit und ohne KI-Anteil planen, zeigt unsere Seite zur Videoproduktion.

Häufige Fragen

Muss ich eine KI-Visualisierung eines Neubaus im Imagefilm kennzeichnen?

Nach unserer Einschätzung ja, wenn das KI-Gebäude in echte Aufnahmen eines realen Grundstücks eingefügt wird und echt wirken kann. Die EU-Kommission zählt solche Inhalte zu den Deepfakes, für die nach Art. 50 der KI-Verordnung seit dem 2. August 2026 eine Offenlegungspflicht gilt.

Reicht ein Hinweis im Abspann oder in der Videobeschreibung?

Nein. Nach dem Verhaltenskodex der EU-Kommission soll der Hinweis spätestens beim ersten Kontakt sichtbar sein, direkt im Inhalt stehen und beim Teilen oder Herunterladen erhalten bleiben. Eine Einblendung während der gesamten KI-Sequenz erfüllt das, ein Satz im Abspann nicht.

Gilt für einen Imagefilm die Ausnahme für kreative Werke?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Ausnahme betrifft offensichtlich künstlerische oder fiktionale Werke und verlangt selbst dann eine angemessene Offenlegung. Ein Imagefilm über reale Bauprojekte an realen Orten ist kein offensichtlich fiktionales Werk.

Muss ich die EU-Symbole für KI-Inhalte verwenden?

Nein, die Symbole sind freiwillig. Die Kennzeichnungspflicht selbst gilt trotzdem. Wer die Symbole nutzt, sollte sie mit einem kurzen Text kombinieren, etwa mit dem Hinweis auf eine KI-Visualisierung und den Planungsstand.

Was braucht eine Agentur vom Bauträger für eine gute KI-Visualisierung?

Die vorhandenen Architektur-Renderings oder 3D-Modelle als Dateien, bevor gedreht wird. Ohne diese Vorlagen entsteht ein Gebäude, das nicht dem geplanten Projekt entspricht. Außerdem muss am Drehtag für jede KI-Sequenz eine ruhige, reale Ausgangsaufnahme entstehen.

Wenn Sie ein Bauprojekt im Film zeigen möchten, bevor es steht, besprechen wir gern, welche Aufnahmen dafür am Drehtag entstehen müssen. Den Kontakt erreichen Sie hier.